Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen
- Vertragspartner für die Ballonfahrt sind das durchführende Luftfahrtunternehmen (Ballonteam Rudolf Höfer) und der jeweilige Fluggast.
- Vertragspartner bei Geschenkgutscheinen ist der Schenker. Die Rückerstattung des Preises von Gutscheinen bei Nichtnutzung erfolgt nur an den Schenker abzüglich einer Stornogebühr von 50 EUR. Gutscheine werden erst gültig und von uns eingelöst, wenn der Rechnungsbetrag vom Schenker überwiesen wurde und bei uns eingegangen ist. Das gilt auch vom Verfall bedrohten umgetauschten Gutscheinen von Agenturen. Auch eine Terminvereinbarung erfolgt erst nach Eingang des Rechnungsbetrages.
- In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftfahrtgesetzes (§ 20 Luft-VG) erfüllt, ersatzweise für die Durchführungführung der Fahrt einsetzen. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das ersatzweise eingesetzte Luftfahrtunternehmen.
- Die Haftung des Luftfrachtführers richtet sich nach dem bestehenden Luftfahrtgesetz.
- Eine Haftung für Gepäck (Kleidung), Ferngläser, Foto- und Filmgeräte sowie mobile Telekommunikationstechnik (Handy, PDA etc.) wird nicht übernommen. Bei Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die sichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich.
- Das Luftfahrtunternehmen kann die Beförderung verweigern, wenn der volle Fahrpreis nicht entrichtet ist. Die Bezahlung des gesamten Fahrpreises hat vor Fahrtantritt zu erfolgen.
- Die Nichtbeachtung der Hinweise für Ballonfahrgäste kann zum Ausschluß von der Fahrt führen.
- Die Beförderung kann ebenfalls verweigert werden, wenn der Verdacht des Alkoholgenusses vor der Fahrt vorliegt.
- Schadensfälle und Verletzungen sind dem Piloten bzw. dem Luftfahrtunternehmen unverzüglich mitzuteilen.
- Am Tag vor Ihrem Ballonfahrttermin rufen Sie uns bitte unbedingt zur verabredeten Zeit nochmals an. Bis dahin haben wir eine aktuelle Flugwettervorhersage eingeholt, welche darüber entscheidet, ob wir starten können. Niederschläge, zu starker Wind sowie eventuelle Gewitterwarnungen schließen einen Start aus. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass im Interesse einer schönen und vor allem sicheren Fahrt nur der Pilot entscheiden kann, ob und von welchem Platz gestartet wird.
- Für pünktliches Erscheinen am Startplatz ist der Fahrgast verantwortlich. Nichterscheinen oder nicht rechtzeitige Absage führen zum ersatzlosen Verlust des gesamten gezahlten Fahrpreises. Eine rechtzeitige Absage hat mindestes 24 Stunden vor geplantem Fahrtantritt zu erfolgen. Im Falle verspäteter Absagen aus nicht wichtigem und triftigem Grund sowie dessen nicht eindeutigen Nachweis ist es möglich, eine Ersatzperson zu stellen. Für Verspätete wird die Ballonfahrt nicht wiederholt und verfällt somit.
- Bei den Startvorbereitungen, beim Start selbst, während der Ballonfahrt und insbesondere bei der Landung wird Ihnen der Ballonführer für Ihr ganz persönliches Verhalten Anweisungen erteilen. Allen Anweisungen des Ballonführers muss im Interesse eines reibungslosen und sicheren Fahrtverlaufs Folge geleistet werden.
- Bitte beachten Sie, dass im Verfolgerfahrzeug nur die Balloninsassen Platz finden. Freunde, Bekannte oder Familienangehörige können aber gern im eigenen Fahrzeug folgen. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, dass unser Verfolger zur Bergung des Ballons auf Felder oder Wiesen auffahren muss. Wir bitten Sie, eventuell nachfahrende Personen darauf hinzuweisen, dass sie mit Ihren Fahrzeugen jedoch in jedem Falle auf den Straßen / Wegen bleiben sollten.
- Schadenersatzansprüche wegen wetterbedingten Fahrtabsagen am Startplatz sind ausgeschlossen. Das Luftfahrtunternehmen ist bemüht, Ihnen rechtzeitig Informationen über die Durchführung der Fahrt zu geben. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrtzeit bedingen, gilt die Fahrt als vertragsmäßig durchgeführt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des Luftfahrtunternehmens.
- Sofern eine Bestimmung dieser Geschäfts- und Beförderungsbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.